Schließen
Hollandstrasse 7/21 1020 Wien
+43 (0) 664 44 08 967 office@brainfirm.at

AGB

brain firm GmbH

Hollandstrasse 7/21
1020 Wien, Österreich
t: +43 (0) 664 44 08 967

office@brainfirm.at
www.brainfirm.at

HG Wien: FN 572074k

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Jänner 2022

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der brain firm GmbH (im Folgenden brain firm genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige (auf der Homepage veröffentlichte) Fassung.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der brain firm ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages

Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Die brain firm ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die brain firm selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während, sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertrags-verhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die brain firm zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die brain firm anbietet.
Die brain firm ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der brain firm bedingt, dass die brain firm auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informiert wird.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der brain firm auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dass ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der brain firm bekannt werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der brain firm von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der brain firm zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den von der brain firm und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der brain firm. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der brain firm zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der brain firm – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die brain firm zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6. Gewährleistung

Die brain firm ist durch Einsatz des Beraters ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten der Beratungsleistung nach Aufforderung durch das Unternehmen zu beseitigen. Nur wenn dies nicht möglich ist oder nicht binnen angemessener Frist erfolgt, kann das Unternehmen Preisminderung verlangen. Das Unternehmen kann weder Mängelbehebung noch Preisminderung nach Ablauf von sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung verlangen.

7. Haftung / Schadenersatz

Die Haftung der brain firm ist ausschließlich relevant für die im zwischen Auftraggeber und brain firm abgeschlossenen Vertrag unter Punkt 2 Vertragsgegenstand/Aufgaben genannten Aufgaben. Die Haftung der brain firm ist für jeden Schadensfall mit der Versicherungsleistung aus der von brain firm abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für UBIT Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich beschränkt. Für den Fall, dass keine Versicherungsdeckung besteht, wird vereinbart, dass die Haftung von brain firm – ausgenommen für Personenschäden – auf Fälle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) beschränkt ist. Für den Fall, dass keine Versicherungsdeckung besteht, wird weiters die Haftung auf das 10-fache des Nettotagsatzes (8 Stunden zum vereinbarten Nettostundensatz) der Höhe nach beschränkt. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Beraters zurückzuführen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung gerichtlich geltend gemacht werden.
Sofern die brain firm das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die brain firm diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

Die brain firm verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
Weiters verpflichtet sich die brain firm, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Die brain firm ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
Die brain firm ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der brain firm Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

9. Honorar

Die brain firm hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistung Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die brain firm ohne Abzug fällig. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der brain firm vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die brain firm, so behält die brain firm den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die brain firm bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Die brain firm kann die Fertigstellung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der brain firm berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen. Fällige Honoraransprüche der brain firm dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden.

10. Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Für den Auftrag und seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der brain firm. Zuständiges Gericht ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der brain firm.

de_ATGerman